Aus- und Fortbildung organisieren Wer verantwortungsvolle Aufgaben und Pflichten übernehmen soll, muss dazu fachlich in der Lage sein. „Das Medizinprodukterecht ist zu komplex, um sich alles per Selbst- studium oder ‚Training on the Job‘ anzueignen“, sind sich Michael Ko- watzky und Andrea Quenzer einig. Es liege daher im Interesse der Unter- nehmerinnen und Unternehmer, die Beauftragten entsprechend zu quali- fizieren. „Auch regelmäßige Fortbil- dungen sind nötig, damit das erwor- bene Wissen aktuell gehalten wer- den kann.“ Gesund im Betrieb sind wichtig, weil Unternehmerin- nen und Unternehmer nicht alle Aufgaben, für die sie Verantwor- tung tragen, selbst erfüllen können. In manchen Bereichen ist fundiertes Fachwissen nötig.“ Im Rahmen ei- ner Pflichtenübertragung wird die Verantwortung für ein Schwer- punktthema daher bei einer ande- ren Person gebündelt. Die Vorteile für die Unternehmens- leitung liegen auf der Hand: Es gibt eine feste Ansprechperson, Fort- und Weiterbildungsnotwendigkei- ten lassen sich bündeln, die Leitung schafft Rechtssicherheit und mini- miert Haftungsrisiken. Auf solche Beauftragten trifft man zum Beispiel in Bereichen wie Laser- schutz, Abfall oder Brandschutz. Die Rolle von Beauftragten muss aber nicht zwangsläufig im Regelwerk ge- nannt oder eingefordert werden. Das Organisationsprinzip der Be- auftragung hat sich in Betrieben bewährt, insbesondere bei komple- xen Themen wie dem Umgang mit Medizinprodukten. Erfolgreich han- deln können Beauftragte nur mit klarem Auftrag – und wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Fehler bei der Benennung von Medizinproduktebeauftragten vermeiden „Bitte kümmern Sie sich ab sofort um das Thema Medizinprodukte!“ Handlungsaufträge „auf Zuruf“, im schlimmsten Fall sogar ohne Zu- stimmung der betreffenden Person, bereiten Michael Kowatzky Sorgen: „Gerade wenn Rollen nicht an ande- ren Stellen eindeutig geregelt sind, ist es wichtig, im Betrieb in die De- tails zu gehen, von der Aufgabenbe- schreibung bis zur Vertretungsrege- lung – und zwar schriftlich.“ Stolpersteine sieht er auch darin, dass zwar Pflichten aufgeführt und übertragen werden, aber die Rechte und Befugnisse der Beauftragten nicht beschrieben werden. Oder dass Personen eingesetzt werden, denen der fachliche Hintergrund und die Erfahrung fehlen. Das gelte im Übrigen auch für Beschäftigte, die bereits stark in andere Aufgaben eingebunden sind und kein realisti- sches Zeitbudget haben, um das noch „on top“ machen zu können. Ausreichende zeitliche Ressourcen spielen eine entscheidende Rolle. „Auch Beauftragte, die eigentlich engagiert dabei sind, stoßen sonst schnell an ihre Grenzen. Das kann fatale Folgen haben – schließlich geht es um die Sicherheit und Ge- sundheit von Beschäftigten, Patien- tinnen und Patienten sowie Drit- ten“, warnt Kowatzky. Der einzupla- nende Aufwand könne stark variieren. „Womöglich muss in einem Betrieb der Bestand aller Medizinprodukte von Grund auf neu ermittelt werden. Anderswo ist bereits eine erfolgreiche Organisation im Hinblick auf Medizin- produkte aufgebaut, dort fällt entsprechend weni- ger Aufwand an.“ Medizinprodukte sind überall im Gesundheitswesen im Einsatz – bei- spielsweise Instrumente und Geräte in Praxen, Therapieliegen oder Pflege- software. Beauftragte kümmern sich um den sicheren Umgang mit ihnen. 16 BGW magazin 4 | 23