Titelthema Apotheken bieten viele Serviceleistungen. Je nach Tätigkeit ist auf den Infektionsschutz zu achten. Hilfestellung für die entsprechende Gefährdungsbeurteilung kommt von der BGW mit einem neuen Online-Instrument. An den Infektionsschutz zu denken ist wichtig, wenn eine Apotheke die Cholesterinwertbestimmung oder Blutzuckermessung anbietet und Blutentnahmen durchführt. Der unmittelbare Kontakt mit in- fektiösem Material muss durch entsprechende Präventionsmaß- nahmen vermieden werden. Insbesondere heißt das: nur sichere Instrumente zur Blutentnahme verwenden, Handschuhe tragen und dichte, durchstichsichere Abfallbehälter für Lanzetten, Tup- fer, Teststreifen und Ähnliches bereithalten. Gefährdungsbeurteilung – jetzt auch online möglich Die zahlreichen Facetten des Gesundheits- schutzes unter einen Hut zu bringen, ist he- rausfordernd. Doch es gibt ein Mittel, das Verantwortliche zielgerichtet voranbringt: die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist das gängige Instrument, um alle Gefährdungen systema- tisch zu erfassen, zu bewerten, geeignete Maßnahmen festzule- gen – und das Ganze, wie gesetzlich gefordert, zu dokumentieren. „Apothekerinnen und Apotheker sind vor allem im Gefahrstoffbe- reich mit der Gefährdungsbeurteilung vertraut. Diesen Erfah- rungsschatz können sie nutzen, um auch weniger beachtete Bereiche zu durchleuchten und sicherer zu machen“, sagt BGW- Expertin Karin Gruber. d i r p o C , 1 6 d n e t s e W , e c a R n a D / a i l o t o F : s o t o F Speziell für Apotheken bietet die BGW seit Neuestem eine Online- Gefährdungsbeurteilung an. Interessierte können das Angebot kostenlos nutzen. Erforderlich ist dafür nur die Registrierung auf www.bgw-online.de mit einer E-Mail-Adresse und einem Pass- wort. Den Kern des Angebots bildet ein Fragenkatalog, der alle Aspekte einer typischen Apotheke abdeckt. Zum einen geht es um allgemeine Gefährdungen wie Stolpern, Stürzen, Ausrutschen oder elektrischen Strom. Zum anderen sind Arbeitsfelder aufge- führt: von der Beratung über die Lagerung bis zu speziellen Be- reichen wie der Zytostatikaherstellung. Vorhandene Ansprechpersonen und Unterlagen nutzen Auch wenn die neue Online-Gefährdungsbeurteilung die Arbeit erleichtert, bietet es sich an, den Rat von Fachleuten einzuholen. So können Apotheker und Apothekerinnen ihre jeweilige Fach- kraft für Arbeitssicherheit oder die Betriebsärztin, den Betriebs- arzt um Unterstützung bitten. Oft fallen dadurch nicht einmal zusätzliche Kosten an, weil ohnehin Verträge zur betriebsärzt- lichen und sicherheitstechnischen Betreuung bestehen müssen. Als weitere Hilfe beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung die- nen vorhandene Unterlagen: So sind mittlerweile alle Betriebe verpflichtet, ein System für das Qualitätsmanagement zu haben. 8 BGW mitteilungen 03 | 2018