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BGW mitteilungen 04_2014 - Entgeltnachweis 2014: Versand der Formulare / Änderungen im Unternehmen der BGW mitteilen

Mehr wissen • Weitere Informationen unter www.bgw- online.de/beitraege • Kontakt: BGW-Unternehmerbetreuung, siehe Kasten unten Kontakt zur BGW-Unternehmerbetreuung Änderungen können der BGW-Unternehmerbetreuung telefonisch unter (040) 202 07 - 11 90 oder per E-Mail an beitraege-versicherungen@bgw-online.de mitgeteilt werden. Weitere Informationen unter www.bgw-online.de/versicherung. Die Anmeldung eines Unternehmens kann online erfolgen: www.bgw-online.de/formularliste. Änderungen im Unternehmen der BGW mitteilen Die Unternehmerbetreuung der BGW ist An- sprechpartner für Unternehmen bei Fragen zum Versicherungsschutz und zu den Bei- trägen. Bei Änderungen im Unternehmen sollte sie zeitnah informiert werden. Damit die Eintragungen im Unternehmens- verzeichnis der BGW richtig und aktuell sind, ist die Mithilfe der Unternehmen be- ziehungsweise ihrer Bevollmächtigten nötig. Nur so können auch die Beiträge korrekt be- rechnet werden. Das muss die BGW wissen Die folgenden Änderungen sollten der BGW- Unternehmerbetreuung möglichst sofort mit- geteilt werden: zz Anschriftenänderung zz Betriebseinstellung zz Aufgabe von Betriebsstätten – mit An- gabe des genauen Datums zz Eröffnung von Zweigstellen/Filialen – mit Angabe von Zeitpunkt, Ort und Unter- nehmenszweck zz Änderungen der Rechtsform zz Gesellschafterwechsel in Kapital- und Personengesellschaften Anmeldung eines Unternehmens Für neue Unternehmen gilt eine Frist von einer Woche, innerhalb derer die Meldung beim zuständigen Unfallversicherungsträ- ger zu erfolgen hat. Achtung: Die Anmelde- pflicht entsteht bereits mit Beginn des Unter- nehmens, also nicht erst mit dem Zeitpunkt, ab dem Arbeitnehmer beschäftigt werden. Heidi Haack Entgeltnachweis 2014: Versand der Formulare Unternehmer erhalten Anfang Dezember wieder das Formular für den „Entgeltnach- weis“. Damit melden sie bis zum 11. Februar 2015 die für die Beitragsberechnung nöti- gen Informationen an die BGW. Damit die Beiträge korrekt berechnet wer- den können, müssen die versicherten Un- ternehmen der BGW die Jahresbruttoentgel- te aller Beschäftigten mitteilen, das heißt die Lohnsummen des Jahres 2014. Sollten die- se Informationen fehlen, können die Ent- gelte nur geschätzt werden – eventuell zum Nachteil des Unternehmens. Ge- setzlicher Stichtag für die Rücksen- dung des Entgeltnachweises ist der 11. Februar. Die Meldung der Entgelte kann auch online erfolgen. Dazu wird die jährlich neu verge- bene individuelle PIN benötigt, die auf dem per Post zugesandten Formular über der An- schrift vermerkt ist. Der Online-Entgeltnach- weis steht unter http://entgeltnachweis. bgw-online.de zur Verfügung. Das Anschreiben zum Entgeltnachweis ent- hält auch Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars sowie zur DEÜV-Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Denn nach wie vor sind während einer Über- gangszeit zwei Entgeltmeldungen erforder- lich: an die BGW sowie an die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Andreas Maaß Auch auf der BGW-Homepage unter www.bgw-online.de ist der Online-Entgeltnachweis verlinkt. 20 BGW mitteilungen 04 | 2014 Ihre BGW

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