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Young Look | Ausgabe 3/2014 - RATGEBER | Darf ich das?

Deine Rechte und Pflichten als Azubi

7 REPORTAGE YOUNG LOOK // Ausgabe 3 | 2014 7 Foto:wdv/JanLauer//Text:KatharinaHempel RATGEBER Rechte und Pflichten Darf ich ... ... nach der Berufsschule nach Hause gehen? Fällt der Unterricht unvorhergesehen aus, zum Beispiel durch Hitzefrei, müssen minderjährige Azubis nicht in den Betrieb zurückkehren. Eine Ausnahme ist Blockunterricht mit wenigstens 25 Stunden an fünf Tagen. Fällt dieser aus, bist du verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen. Nach einem Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darfst du nach Hause gehen. Allerdings nur an einem Tag pro Woche. An jedem weiteren Tag mit fünf oder mehr Stunden Unter- richt musst du danach noch zurück in deinen Ausbildungs- betrieb. Für volljährige Azubis gelten diese Regelungen nicht. Wenn du unsicher bist, sprich mit deinem Ausbilder oder schaue in deinem Vertrag nach, dort sind diese Fra- gen meistens genau geregelt. ... auf der Firmenfeier ein Glas Sekt trinken? Sofern du nach dem Gesetz schon Alkohol trinken darfst und es in deinem Betrieb kein generelles Alkoholverbot gibt, spricht nichts dagegen, mit Vorgesetzten und Kolle- gen einmal anzustoßen. Auch gegen ein Glas Bier oder Wein ist nichts einzuwenden, so lange du nicht die Kon- trolle verlierst und allen auch am nächsten Arbeitstag wieder unter die Augen treten kannst. Muss ich ... ... alles machen, was mir gesagt wird? Obwohl es nicht erlaubt ist, sollen Azubis auch häufig Aufgaben erledigen, die nicht ihrem Berufsbild entspre- chen, zum Beispiel private Botengänge für den Chef erle- digen oder ständig Kaffee kochen. Sollte dies in deinem Betrieb der Fall sein, sprichst du am besten nach der Probezeit mit deinem Ausbilder darüber. Mache ihm klar, dass du auch gerne mal etwas zusätzlich erledigst, aber nicht immer, weil sonst zu wenig Zeit für deine Ausbil- dung bleibt. ... am Wochenende arbeiten, obwohl ich noch nicht 18 bin? Das Jugendarbeitsschutzgesetz beschränkt die Arbeits- zeit von Minderjährigen auf 40 Stunden in der Woche, verteilt auf fünf Wochentage. Auszubildende im Friseur- handwerk dürfen auch am Samstag arbeiten. Dafür muss ihnen in derselben oder der Folgewoche ein Ausgleichs- tag an einem berufsschulfreien Tag gewährt werden. Außerdem müssen mindestens zwei Samstage pro Monat frei sein.

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