d n a l i e W i d n A / e d . r e d l i b s ft a h c s l l e s e G : s o t o F ren. Sie bleiben im Rollstuhl und verlassen den Wagen seitlich oder nach hinten per Lift oder Rampe.“ Das zeigt: Keine Mobilitätsbeein trächtigung ist wie die andere, und jeder Mensch hat individuelle Be dürfnisse. Zwar werden im Arbeits schutzgesetz unter den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die besonderen Anforderungen für Bar rierefreiheit konkretisiert. Und wer ganze Gebäude umbaut oder neu baut, orientiert sich an der DIN 180401 zum barrierefreien Bauen. Aber Arbeitgebende können auch andere Lösungen wählen, wenn sie damit „mindestens die gleiche Si cherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftig ten erreichen“, so steht es in den ASR. Nicht alle baulichen Voraussetzun gen müssten umgesetzt werden, um Personen mit Beeinträchtigungen in die betrieblichen Arbeitsprozesse zu integrieren, betont Jürgen Meß. Es gehe ja in der Regel um konkrete Personen. „Hier sind die Führungs kräfte gefragt, flexibel zu agieren, um einem Menschen mit Behinde rung die Arbeit im Betrieb zu ermög lichen“, so Meß. „Der beste Weg wäre, gemeinsam mit dem Men schen, den ich einstellen möchte, eine gute Lösung zu finden.“ Unter stützung dafür bieten insbesondere die Integrationsfachdienste und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (siehe Info auf Seite 22). Bei Personen, die auf einen Roll stuhl, einen Rollator oder auf ähnli che Hilfsmittel angewiesen sind, kommt es darauf an, dass sie ihren Arbeitsplatz erreichen und ihn bar rierefrei nutzen können. Und dazu zählt auch der passende Zugang, sprich: die Tür. Hier sollten die Ver Gesund im Betrieb antwortlichen auf gleichberechtigte Teilhabe achten, also Inklusion: „Die Rollstuhl fahrende Person soll, wie alle anderen auch, die Haupt eingangstür nutzen können“, sagt Jürgen Meß. Ist der Eingang nicht ebenerdig, ermöglicht eine Rampe oder ein Treppenlift den Zugang. Als Tür bietet sich eine elektrische, sogenannte kraftbetätigte Tür an, die entweder per Lichtschranke oder mit einem Taster geöffnet wer den kann. Im Gebäude, bei leichten Türen, reicht in der Regel eine ma nuelle Bedienbarkeit aus. Auf Möbel direkt neben den Türen sollte ver zichtet werden, erklärt Meß: „Roll stuhlfahrende benötigen eine aus reichende Bewegungsfläche auf bei den Seiten der Türen und neben der Tür, um die seitliche Anfahrbarkeit zu gewährleisten. Nur so kann die Tür selbstständig geöffnet werden.“ Tipps für Leitungen und Führungskräfte 1 Gezielt die Beschäftigung von Men- schen mit Beeinträchtigungen planen: Das fängt bei einer Begehung des Be- triebs an. Ist es möglich, ihn barrierefrei zu gestalten? Bereits im Bewerbungspro- zess sollten die betrieblichen Ansprech- personen außerdem signalisieren, dass sie Inklusion unterstützen. 2 Offen mit dem neuen Teammitglied über seine Bedürfnisse sprechen: Was braucht er oder sie im konkreten Arbeitsalltag? Wie wäre das umsetzbar? 3 Das gesamte Team mitnehmen: Wer transparent kommuniziert, kann so auch Gefühlen wie Neid oder Missgunst vorbeugen. Manche Menschen mit Be- einträchtigungen benötigen mehr Platz, spe zielle Arbeitsmittel oder sind anders leistungsfähig. Eventuell kann die Bun- desagentur für Arbeit zum Ausgleich Ein- gliederungszuschüsse gewähren. 1 | 25 BGW magazin 21 Bei Parkplätzen ausreichend Raum zum Ein- und Aussteigen lassen Für Beschäftigte, die mit dem Pkw zur Arbeit fahren, gilt es, einen Stellplatz mit ausreichend Bewe gungsraum und einem Schutz vor Witterung zur Verfügung zu stellen. Wie viel ausreichend ist, hängt von der Art und Weise des Aus und Ein steigens in den Wagen ab. „Manche fahren ihren Pkw selbst, lagern ihren Rollstuhl auf dem Beifahrer sitz oder auf dem Rücksitz“, erläu tert Meß. „Manche heben ihn mit Körperkraft heraus, andere nutzen einen Kran. Wieder andere werden von einer Assistenzperson gefah