Ihre BGW sich die neue Gefahrklasse erst im Früh- jahr 2020 aus, wenn die Bescheide für das Beitragsjahr 2019 verschickt werden. Den im Frühjahr 2019 ergehenden Beitragsbe- scheiden für 2018 liegt dagegen noch der alte Gefahrtarif zugrunde. Die neuen Ge- fahrklassen werden aber bereits bei der Vorschusserhebung für die freiwilligen Versicherungen (Vorschussbescheide 2018) berücksichtigt. Achtung: Durch den neuen Gefahrtarif ändern sich gegebenenfalls auch die Mel- dedaten zur Sozialversicherung – dort ist die jeweilige Gefahrtarifstelle hinterlegt. In der Regel müssen die Unternehmen selbst keine weiteren Maßnahmen ergrei- fen: Beim digitalen Lohnnachweis erfolgt eine Aktualisierung der Datenbasis über den jährlichen Stammdatenabruf (siehe Seite 17). Dabei werden die aktuellen BGW- Daten in die Entgeltabrechnungspro- gramme übertragen. Unternehmen sollten aber dennoch über- prüfen, ob es in ihrem Fall Änderungen im Gefahrtarif gab, und gegebenenfalls ihre Abrechnungsstelle oder Steuerberatung informieren. So ist sichergestellt, dass die korrekten Daten hinterlegt sind. Das gilt auch im Hinblick auf die UV-Jahresmel- dung, die unabhängig vom digitalen Lohn- nachweis an die Einzugsstellen für den Gesamtversicherungsbeitrag (DEÜV-Ver- fahren) geht. m e g r o F , s c i p k c o t s / a i l o t o F : s o t o F Andreas Dietzel Mehr wissen Die BGW berät Unternehmen individuell zu Fragen des Gefahrtarifs und Versicherungs schutzes. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden sich unter: www.bgwonline.de/gefahrtarif Beispielrechnung: Wie wirkt sich die Gefahrklasse aus? Musterberechnung auf Basis der Beiträge für das Jahr 2017 (BGW-Beitragsfuß für nicht gemeinnützige Unternehmen: 2,09), umgerechnet auf 1.000 Euro Entgelt der Versicherten Praxis der Physiotherapie (Gefahrtarifstelle alt: 6, neu: 7) Friseursalon (Gefahrtarifstelle alt/neu: 9) Nach altem Gefahrtarif: 1.000 Euro x 3,74 x 2,09 = 7,82 Euro 1.000 Nach neuem Gefahrtarif: 1.000 Euro x 4,38 x 2,09 = 9,15 Euro 1.000 Nach altem Gefahrtarif: 1.000 Euro x 4,29 x 2,09 1.000 = 8,97 Euro Nach neuem Gefahrtarif: 1.000 Euro x 3,80 x 2,09 1.000 = 7,94 Euro BGW mitteilungen 04 | 2018 19 einzelnen Gewerbezweigen ergeben: Sinkt zum Beispiel die Zahl der Betriebe und Versicherten, kann womöglich die Belas- tungsziffer als Indikator der Unfallgefahr nicht mehr verlässlich berechnet werden. Denn je kleiner die betrachtete Gruppe ist, desto mehr spielen Zufallsfaktoren eine Rolle. Für einen tragfähigen Gefahrtarif ist es außerdem wichtig, dass die in einer Ge- fahrtarifstelle zusammengefassten Gewer- bezweige ausreichend homogen sind. Vor diesem Hintergrund hat die BGW im fünften Gefahrtarif Praxen der Physiothe- rapie, Kosmetikbetriebe, Solarien und Tä- towierstudios sowie Unternehmen aus dem Bereich Massage und medizinische Bäder neu in der Tarifstelle 7 zusammen- geführt. Durch die Umstrukturierung gilt für die Bereiche Physiotherapie, Kosmetik, Solarien und Tätowierstudios nunmehr eine höhere Gefahrklasse; für Massage- betriebe ist dagegen eine deutlich nied- rigere Gefahrklasse zu verzeichnen. Auch die in der Gefahrtarifstelle 6 verbliebenen Einrichtungen – zum Beispiel Hebammen und Entbindungspfleger, Logopädiepra- xen oder Frühförderzentren – kommen auf eine deutlich niedrigere Gefahrklasse. Wo erfahren Sie mehr über Ihre Gefahr- klasse? Die konkret für das jeweilige Unternehmen geltende Gefahrklasse wird in einem Ver- anlagungsbescheid bekannt gegeben. Der Versand hat Ende Oktober 2018 stattgefun- den – die entsprechenden Schreiben sollten inzwischen in den Unternehmen eingetroffen sein. Die Beitragserhebung erfolgt bei den Be- rufsgenossenschaften im Wege einer nach- träglichen Bedarfsdeckung. Daher wirkt