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BGW mitteilungen 04_2014 - DGUV Vorschrift 1: Zahl der Sicherheitsbeauftragten prüfen

5Fünf Kriterien für die richtige Anzahl der Sicherheits- beauftragten Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen räumliche Nähe zu den Beschäftigten zeitliche Nähe zu den Beschäftigten Anzahl der Beschäftigten fachliche Nähe zu den Beschäftigten Fotos:BGW/WernerBartsch;fotolia/contrastwerkstatt,MonkeyBusiness,JuiceImages Wer die neue DGUV Vorschrift 1 mit der bis- herigen Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 vergleicht, wird die Leitprinzipien wieder- erkennen, die seit einigen Jahren die Neu- gestaltung des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung prägen: zz einheitliche Regelungen für den Bereich der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen zz stärkeres Eingehen auf die individuelle betriebliche Situation zz weniger konkrete Vorgaben – mehr Flexi- bilität für Unternehmerinnen und Unter- nehmer innerhalb aufgezeigter Rahmen- anforderungen Die DGUV Vorschrift 1 löst die BGV A1 ohne Übergangsfrist ab, das heißt, die neuen Re- gelungen gelten ab sofort. Parallel ist auch die begleitende DGUV Regel 100-001 an- stelle der BGR A1 in Kraft getreten. Sie ent- hält Empfehlungen zur Vorschrift, die deren Umsetzung in die Praxis erleichtern. Fünf inhaltliche Kriterien In der neuen Vorschrift findet sich ein Groß- teil der bisherigen Regelungen wieder. Damit besteht zwar kein unmittelbar dringender Handlungsbedarf für Unternehmer – den- noch sollten sie zeitnah die neue Vorschrift sichten: Vor allem im Hinblick auf die An- zahl der Sicherheitsbeauftragten (SiB) kann es individuellen Handlungsbedarf geben. Bislang konkretisierte die BGV A1 die inhalt- lichen Vorgaben in sogenannten Bestell- staffeln mit Zahlenvorgaben je nach Unter- nehmensgröße und Branche. In der DGUV Vorschrift 1 ist keine vergleichbare Detail- regelung mehr enthalten. Stattdessen be- schränkt sich die neue Vorschrift auf die Formulierung fünf verbindlicher Kriterien, die bei der Bestellung von Sicherheitsbeauf- tragten zu erfüllen sind (siehe Grafik oben). Gefährdungen und Anzahl der Beschäftigten prüfen Ein wesentliches Kriterium der DGUV Vor- schrift 1 sind die im Unternehmen beste- henden Unfall- und Gesundheitsgefahren: Je mehr potenzielle Gefährdungen identifi- ziert werden, desto eher kann sich in ein- zelnen Bereichen ein besonderer Bedarf an Sicherheitsbeauftragten ergeben. DGUV Vorschrift 1: Zahl der Sicherheits- beauftragten prüfen Seit Oktober gilt die neue DGUV Vorschrift 1. Sie regelt die Grundlagen der Prävention – darunter die Frage, wie sich die Zahl der Sicherheitsbeauftragten berechnet. In diesem Punkt gab es Änderungen, die Unternehmer prüfen sollten. Gesund im Betrieb 18 BGW mitteilungen 04 | 2014

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